Allgemeine Vertragsbedingungen von Herzallerliebst – mit Liebe geplant 

(Stand: 01/2020)

1. Allgemeines
1.1. Vertragspartner sind mangels gegenteiliger Regelung beide Brautleute (nachfolgend Kunde), die Herzallerliebst beauftragen.
1.2. Die Verträge erfolgen nur unter Zugrundelegung nachstehender Vertragsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.3. Der Kunde bestätigt, den Inhalt dieser Vertragsbedingungen zu kennen.
1.4. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.


2. Angebotsbindung / Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Herzallerliebst sind jeweils als verbindlich aufzufassen. Herzallerliebst ist an die Angebote, mangels gegenteiliger Vereinbarung, für zwei Wochen, gerechnet ab dem Datum der Angebotslegung, gebunden. Eine Verlängerung muss schriftlich von Herzallerliebst bestätigt werden.
2.2. Der Vertrag zwischen Herzallerliebst und dem Kunden kommt durch die Retournierung des gegengezeichneten Angebots inkl. gegengezeichneter Vertragsbedingungen seitens Kunden an Herzallerliebst zustande.
2.3. Der Kunde erklärt, diese Vertragsbedingungen vor Unterfertigung des Angebots gelesen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein.
2.4. Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können zu einem angemessenen Preis von € 75,00 netto pro Stunde verrechnet werden (exkl. Angebotslegung), wenn der Vertragsabschluss vom Kunden verweigert wird und hierfür keine in der Sphäre von Herzallerliebst liegende Gründe bestehen.


3. Leistungsausführung
3.1. Im Leistungsumfang sind folgende Leistungen inkludiert: Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination der Veranstaltung an dem im Auftragsschreiben festgelegten Termin und Ort. Es handelt sich ausschließlich um Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden und wird nicht geschuldet.
3.2. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Auftragsschreiben festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht.
3.3. Für die rechtzeitige Besorgung von erforderlichen amtlichen Dokumenten und persönlichen Dingen (zB Eheringe) sowie die fristgerechte Erledigung der Formalitäten beim Standesamt bzw. der Kirche ist der Kunde verantwortlich.
3.3. Herzallerliebst wird die Auswahl von Lieferanten mit kaufmännischer Sorgfalt im Interesse des Kunden vornehmen, Proben ermöglichen und Anschauungsmaterial wie zB Fotos oder Videos zur Verfügung stellen, sofern dies vom Kunden gewünscht und von den jeweiligen Lieferanten angeboten wird.
3.4. Herzallerliebst ist kein Generalunternehmer und die Leistung von Herzallerliebst erfolgt als Vermittler. Die Verträge mit einzelnen Lieferanten (zB Location, Musikgruppe, Floristen, Foto-/Videografen) kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und den Auftraggebern oder Dritten zustande. Mittels Vollmacht vom Kunden kann Herzallerliebst, nach schriftlich festgehaltenem Einvernehmen, die Vertragsabschlüsse übernehmen. Herzallerliebst übernimmt keine Haftung bei Schlechterfüllung einzelner Lieferanten.
3.5. Der Kunde hat Herzallerliebst unaufgefordert sämtliche, für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und Herzallerliebst über alle Umstände zu informieren, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind. Es steht Herzallerliebst frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge des Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept passen.
3.6. Auf Wunsch des Kunden wird eine Präsentation des Gesamtkonzepts durchgeführt.
3.7. Am Tag der Veranstaltung betreut Herzallerliebst den Kunden und koordiniert die einzelnen Lieferanten, sofern ausdrücklich im Vertrag vereinbart.


4. Zahlung
4.1. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG erfolgt kein Ausweis der Mehrwertsteuer.
4.2. Der im Auftragsschreiben vereinbarte Nettopreis ist ein Fixbetrag. Herzallerliebst ist berechtigt, bei Auftragserteilung 50 % des vereinbarten Nettopreises in Rechnung zu stellen und weitere, dem Vorbereitungsaufwand entsprechende Vorauszahlungen zu vereinbaren, wobei die letzte Vorauszahlung unmittelbar vor dem Veranstaltungstag fällig ist. Mangels anderer Vereinbarung ist das gesamte Entgelt unmittelbar nach Vertragserfüllung (am Tag oder spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung) fällig.
4.3. Bei der Buchung eines Full-Service- bzw. Organisationspaketes ist der vereinbarte Nettopreis – sofern nichts anders schriftlich vereinbart wurde – in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate in Höhe von 30% vom vereinbarten Nettopreis ist 5 Tage nach Auftragserteilung zahlbar. Die zweite Rate in Höhe von 50% vom vereinbarten Nettopreis ist zur Mitte der Vertragslaufzeit fällig. Die dritte Rate in Höhe von 20% vom vereinbarten Nettopreis ist spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung fällig.
4.4. Die Zahlungen sind in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang am Bankkonto maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge zu leisten. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für nicht fristgerecht geleistete Zahlungen gelten 2 % Verzugszinsen als vereinbart.
4.5. Für jede Mahnung fälliger Rechnungen werden Mahnspesen in Höhe von € 12,00 verrechnet. Ist der Kunde trotz Aufforderung zur Zahlung in Verzug, ist Herzallerliebst berechtigt, die weitere Leistungsausführung zu verweigern und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
4.6. Die Ansprüche von Herzallerliebst kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4.7. Die von Herzallerliebst erbrachten Leistungen blieben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten vereinbarten Nettopreis Eigentum von Herzallerliebst. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen ausdrücklichen Wunsch von Herzallerliebst die von Herzallerliebst erstellten Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind.


5. Stornobedingungen / Rücktritt
5.1. Der Kunde kann zu den nachstehenden Stornobedingungen vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten:
Bis 12 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 50 %
Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 75 %
Bis 2 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 90 %
Bei Stornierung kürzer als 1 Woche vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 100 % vom vereinbarten Nettopreis.
Beim Full-Service bzw. Organisationspaket gelten folgende Stornobedingungen:
Bis 16 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 50 %
Bis 12 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 75 %
Bis 6 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 90 %
Bei Stornierung kürzer als 2 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 100 % vom vereinbarten Nettopreis.
5.2. Bei vereinbarter Abrechnung nach Stundenaufwand, verrechnet Herzallerliebst sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden mit einem Stundensatz in Höhe von € 75,00 netto.
5.3. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.
5.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung der schriftlichen Zustimmung von Herzallerliebst bedürfen. In diesem Fall ist eine gesonderte Entgeltvereinbarung schriftlich abzuschließen.
5.5. Herzallerliebst behält sich das Recht vor, im Krankheitsfall eine geeignete Vertretung einzusetzen. Eine Verweigerung des Kunden ist ausgeschlossen.


6. Gewährleistung / Schadenersatz
6.1. Herzallerliebst leistet ein sorgfältiges Bemühen im Hinblick auf die Organisations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen und schuldet keinen Erfolg. Herzallerliebst leistet keine Gewähr für Leistungen von Lieferanten oder Dritten, insbesondere für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten, etc. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, auch bei fehlerhafter Vertragsausführung durch Lieferanten und Dritte.
6.2. Der Kunde ist für die rechtzeitige Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen (zB Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen), verantwortlich. Über gesonderten Auftrag kann HP diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde.
6.3. Herzallerliebst übernimmt keine Haftung für geliefertes Dekomaterial, deren Montage und Platzierung.
6.4. Für Schäden haftet Herzallerliebst nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folge- oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse oder Zinsverluste sind ausgeschlossen. Es sind auch wie immer geartete Schadenersatzansprüche von Dritten ausgeschlossen.
6.5. Für den Fall, dass das vom Kunden vorgegebene Budget nicht ausreicht bzw. überschritten wird, verpflichtet sich Herzallerliebst den Kunden zu informieren, das Gesamtkonzept gemeinsam mit dem Kunden zu überarbeiten und dem Budget entsprechend anzupassen, außer der Kunde stimmt einer Budgeterhöhung zu.
6.6. Auf Wunsch des Kunden kann Herzallerliebst den Kontakt zu einer Eventhaftpflichtversicherung vermitteln.


7. Datenschutz / Urheberrecht / Geistiges Eigentum
7.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung dieses Vertrages erfolgt auf der Rechtsgrundlage gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
7.2. Herzallerliebst ist berechtigt, Daten des Kunden, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhalten wurden, sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings und ähnlichem intern zu verarbeiten und verpflichtet sich diese nicht an Dritte weiterzugeben.
7.3. Die von Herzallerliebst erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Herzallerliebst zulässig.


8. Sonstiges / Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von Herzallerliebst.
8.2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz vom Herzallerliebst ausschließlich vereinbart.
8.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss der Sachnormen des UN-Kaufrechtsabkommens (BGBL 1988/98).
8.4. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen per Brief oder E-Mail vorgenommen werden.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

 

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