- Stornobedingungen / Rücktritt
5.1. Der Kunde kann zu den nachstehenden Stornobedingungen vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten:
Bis 12 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 50 %
Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 75 %
Bis 2 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 90 %
Bei Stornierung kürzer als 1 Woche vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 100 % vom vereinbarten Nettopreis.
Beim Full-Service bzw. Organisationspaket gelten folgende Stornobedingungen:
Bis 16 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 50 %
Bis 12 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 75 %
Bis 6 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 90 %
Bei Stornierung kürzer als 2 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 100 % vom vereinbarten Nettopreis.
5.2. Bei vereinbarter Abrechnung nach Stundenaufwand, verrechnet Herzallerliebst sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden mit einem Stundensatz in Höhe von € 85,00 netto.
5.3. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.
5.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung der schriftlichen Zustimmung von Herzallerliebst bedürfen. In diesem Fall ist eine gesonderte Entgeltvereinbarung schriftlich abzuschließen.
5.5. Herzallerliebst behält sich das Recht vor, im Krankheitsfall eine geeignete Vertretung einzusetzen. Eine Verweigerung des Kunden ist ausgeschlossen.
- Gewährleistung / Schadenersatz
6.1. Herzallerliebst leistet ein sorgfältiges Bemühen im Hinblick auf die Organisations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen und schuldet keinen Erfolg. Herzallerliebst leistet keine Gewähr für Leistungen von Lieferanten oder Dritten, insbesondere für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten, etc. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, auch bei fehlerhafter Vertragsausführung durch Lieferanten und Dritte.
6.2. Der Kunde ist für die rechtzeitige Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen (zB Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen), verantwortlich. Über gesonderten Auftrag kann HP diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde.
6.3. Herzallerliebst übernimmt keine Haftung für geliefertes Dekomaterial, deren Montage und Platzierung.
6.4. Für Schäden haftet Herzallerliebst nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folge- oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse oder Zinsverluste sind ausgeschlossen. Es sind auch wie immer geartete Schadenersatzansprüche von Dritten ausgeschlossen.
6.5. Für den Fall, dass das vom Kunden vorgegebene Budget nicht ausreicht bzw. überschritten wird, verpflichtet sich Herzallerliebst den Kunden zu informieren, das Gesamtkonzept gemeinsam mit dem Kunden zu überarbeiten und dem Budget entsprechend anzupassen, außer der Kunde stimmt einer Budgeterhöhung zu.
6.6. Auf Wunsch des Kunden kann Herzallerliebst den Kontakt zu einer Eventhaftpflichtversicherung vermitteln.
- Datenschutz / Urheberrecht / Geistiges Eigentum
7.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung dieses Vertrages erfolgt auf der Rechtsgrundlage gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
7.2. Herzallerliebst ist berechtigt, Daten des Kunden, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhalten wurden, sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings und ähnlichem intern zu verarbeiten und verpflichtet sich diese nicht an Dritte weiterzugeben.
7.3. Die von Herzallerliebst erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Herzallerliebst zulässig.
- Sonstiges / Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von Herzallerliebst.
8.2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz vom Herzallerliebst ausschließlich vereinbart.
8.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss der Sachnormen des UN-Kaufrechtsabkommens (BGBL 1988/98).
8.4. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen per Brief oder E-Mail vorgenommen werden.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.